Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss und Geltung der AGB

Vertragsschluss und Geltung der AGB

Mit der Bestellung einer Brille oder Brillengläsern nach den individuellen Parametern des

Käufers bei der KRIEWITZ KG wird zwischen dem Kunden und der KRIEWITZ KG ein

für beide Seiten verbindlicher Kaufvertrag geschlossen, in den die nachfolgenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einbezogen sind.

Da die Bestellübermittlung an die Hersteller durch die KRIEWITZ KG wenige Minuten

nach der Bestellannahme per elektronischer Datenübermittlung ausgelöst wird, sowie die

optischen Produkte nach den individuellen Parametern des Käufers angefertigt werden und

nach Anfertigung für die KRIEWITZ KG nicht mehr anderweitig verwendbar sind, gilt kein

allgemeines Rücktrittsrecht; die gesetzlichen Regelungen der Mängelgewährleistung gelten – mit den nachfolgenden Maßgaben – gleichwohl.

Der Käufer erklärt mit der Mitteilung oder Erfassung seiner persönlichen Daten (Name,

Anschrift, Geb.-Datum, e-Mail-Adresse, Telefon-Nummer) sein Einverständnis in die

Speicherung und Verwendung seiner Daten zum Zwecke der Begründung, Durchführung

und Beendigung des gewünschten rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses. Er erklärt sich

auch damit einverstanden, dass die Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung unter

Beachtung der gesetzlichen Datenschutzregelungen weiterverarbeitet werden. Dem Käufer

ist bekannt, dass er den Umfang und die Dokumentation seiner Daten jederzeit abfragen

kann und er auch die Löschung seiner Daten nach vollständiger Erfüllung des

Rechtsgeschäfts verlangen kann. Der Käufer kann einer Verwendung seiner Daten für die

Anbahnung weiterer Folge-Rechtsgeschäfte durch die KRIEWITZ KG jederzeit

widersprechen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das

Augenoptikerhandwerk

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten nach wirksamer Einbeziehung für sämtliche Verträge über

die Herstellung, Lieferung und Reparatur sowie Aufarbeitung von Sehhilfen, Kontaktlinsen und von

optischer Handelsware.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit sie von dem Augenoptiker

schriftlich anerkannt wurden.

2. Angebote, Liefer- und Zahlungsbedingungen

2.1. Der Augenoptiker behält sich vor, den Liefertermin um 14 Tage zu überschreiten.

Wird die Ware ausnahmsweise auf Wunsch des Kunden angeliefert, so geht die Gefahr mit der

Absendung der Ware auf den Kunden über. Die Kosten des Versands trägt der Kunde.

Soweit der Kunde eine besondere Schutzverpackung für Sehhilfen wünscht, stellt ihm der

Augenoptiker eine solche auf Kosten des Kunden gerne zur Verfügung.

2.2. Bei Barzahlung hat die Zahlung bei Übergabe der Ware Zug um Zug zu erfolgen.

Wird eine Rechnung erteilt, sind alle Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungserteilung in einer

Summe zahlbar. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Betriebsinhaber oder ein von

diesem beauftragter oder ermächtigter Dritter verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen

kann.

Gegen Zahlungsansprüche des Augenoptikers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder

rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Bei Vorlage eines Berechtigungsscheines oder eines Rezeptes vermindert sich die Zahlungspflicht

des Kunden um den ihm zustehenden Kassenanteil.

Verweigert die Krankenkasse – aus welchem Grund auch immer – die Zahlung des errechneten

Kassenanteils, so bleibt der Kunde verpflichtet, auch diesen Anteil zu zahlen. Vorstehendes gilt für

sämtliche Bestellungen des Kunden bei dem Augenoptiker.

2.3. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Sehhilfe beziehungsweise Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der

diesbezüglichen Werklohnforderungen des Augenoptikers (gegebenenfalls auch des

Krankenkassenanteils) Eigentum des Augenoptikers.

3. Preise, Kostenvoranschläge

3.1. Alle angegebenen Preise sind EURO-Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3.2. Werden Kostenvoranschläge von Dritten (z.B. Krankenkassen) gekürzt, so sind für den Kunden

gleichwohl die vom Augenoptiker festgestellten Preise verbindlich. Kürzungen von dritter Seite,

insbsondere von Krankenkassen, gehen zu Lasten des Kunden.

3.3. Mit Übergabe eines Berechtigungsscheines beziehungsweise einer ärztlichen Verordnung

erklärt sich der Kunde damit einverstanden, daß der Augenoptiker die Kassensätze liquidiert.

4. Reparaturen

Bei einem Reparaturauftrag beziehungsweise einer Aufarbeitung kann der Augenoptiker dem

Kunden einen Kontrollabschnitt aushändigen. Die Rückgabe der Ware erfolgt dann nur gegen

Vorlage dieses Belegs. Erklärt sich der Augenoptiker im Einzelfall bereit, die Reparatursache auch

ohne Kontrollabschnitt auszuhändigen, so ist er berechtigt, von dem Kunden einen

Identitätsnachweis beziehungsweise eine Quittung zu verlangen.

Die Reparaturware wird bis zu sechs Monate nach dem auf dem Kontrollabschnitt vermerkten

Annahmedatum unentgeltlich aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Termins ist der Augenoptiker

berechtigt, die Reparaturware entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 1204 ff. BGB zu

verwerten, sofern der Kunde zuvor mit eingeschriebendem Brief diese Verwertung hingewiesen und

ihm nochmals eine einmonatige Frist zur Abholung der Ware eingeräumt worden ist.

5. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt suspendieren die vertraglichen Verpflichtungen des Augenoptikers für die

Dauer der Störung und in dem Umfang ihrer Wirkung. Als Fälle höherer Gewalt gelten solche

Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer außerordentlichen Betriebsführung nicht

verhindert werden können.

6. Kontaktlinsen

6.1. Bestellt der Kunde Kontaktlinsen, deren Kosten nicht von den Krankenkassen erstattet werden,

ist der Augenoptiker berechtigt, einen angemessenen Vorschuß zu fordern. Der Preis der

Kontaktlinsen umfaßt die üblichen Anpassungsleistungen. Der Augenoptiker behält sich vor, eine

darüber hinaus gehende Betreuung nach entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden gesondert

abzurechnen.

Bei einer Unverträglichkeit von Kontaktlinsen können diese innerhalb von vier Wochen nach der

erstmaligen Inanspruchnahme des Augenoptikers zurückgegeben werden. Der Augenoptiker behält

sich in diesem Falle vor, die bis dahin erbrachten Leistungen zu berechnen.

6.2. Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung beziehungsweise eines Berechtigungsscheins zur

Abgabe von Kontaktlinsen gelten die entsprechenden Vereinbarungen mit den gesetzlichen

Krankenkassen.

Insoweit gilt Abschnitt 3.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

7. Serviceleistungen

Serviceleistungen berechnet der Augenoptiker nach Zeit und Materialaufwand.

8. Gewährleistung

8.1. Die Gewährleistungsfrist für neu verkaufte Ware beträgt 24 Monate ab Auslieferungstag.

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe der Ware gerügt

werden, ansonsten ist der Augenoptiker von der Mängelhaftung befreit.

Gewährleistungsansprüche des Kunden sind – nach Wahl des Augenoptikers – zunächst auf das

Recht auf dreimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Schlägt die dreimalige

Nachbesserung fehl oder scheitert die Ersatzlieferung, hat der Kunde das Recht zur Herabsetzung

der Vergütung (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung).

Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung

oder Beschädigung seitens des Kunden verursacht wurden.

Bei Sehhilfen, die nach Angaben Dritter (z.B. von Augenärzten oder dem Kunden selbst) angefertigt

werden, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die vertragsgemäße Herstellung der Sehhilfe

selbst und deren Anpassung. Für die Refraktion und die Verträglichkeit der Sehhilfe kann keine

Gewähr übernommen werden, sofern der Kunde trotz Hinweises des Augenoptikers auf etwaige

fehlerhafte Angaben Dritter die Anfertigung nach diesen Angaben wünscht.

8.2. Für Reparaturleistungen und andere Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist sechs

Monate nach Abnahme.

Gewähr wird insoweit nur geleistet, wenn der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von 14

Werktagen nach Übergabe rügt.

Erscheint die Nachbesserung nicht von vornherein als aussichtslos, so ist die Gewährleistung

zunächst auf die Nachbesserung beschränkt. Der Kunde hat nach dem Fehlschlagen zweier

Nachbesserungsversuche das Recht, Herabsetzung des Reparaturpreises zu verlangen oder den

Vertrag rückgängig zu machen.

9. Haftung

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Augenoptiker ist ausgeschlossen,

sofern der Augenoptiker nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (auch seines gesetzlichen

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen) oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspruch

genommen wird und es sich nicht um eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) handelt und

ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit

eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder

Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden begrenzt auf den dreifachen Wert der von dem

Augenoptiker zu erbringenden Leistung und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Kunde nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort

aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder

gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt der Betriebssitz

des Augenoptikers als Gerichtsstand.

Im Übrigen ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Betriebssitz des Augenoptikers nur, sofern dies

gesetzlich vereinbart werden kann.

Im Falle von Streitigkeiten aus mit unserer Firma Kriewitz KG geschlossenen Verträgen findet

gegenüber Verbrauchern das Verfahren zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten nach dem

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht statt.

Die für die KRIEWITZ KG zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein

Telefon 07851 / 795 79 40

Fax 07851 / 795 79 41

E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Webseite: www.verbraucher-schlichter.de

Die KRIEWITZ KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren vor der zuvor

genannten Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

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