Vertragsschluss und Geltung der AGB
Vertragsschluss und Geltung der AGB
Mit der Bestellung einer Brille oder Brillengläsern nach den individuellen Parametern des
Käufers bei der KRIEWITZ KG wird zwischen dem Kunden und der KRIEWITZ KG ein
für beide Seiten verbindlicher Kaufvertrag geschlossen, in den die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einbezogen sind.
Da die Bestellübermittlung an die Hersteller durch die KRIEWITZ KG wenige Minuten
nach der Bestellannahme per elektronischer Datenübermittlung ausgelöst wird, sowie die
optischen Produkte nach den individuellen Parametern des Käufers angefertigt werden und
nach Anfertigung für die KRIEWITZ KG nicht mehr anderweitig verwendbar sind, gilt kein
allgemeines Rücktrittsrecht; die gesetzlichen Regelungen der Mängelgewährleistung gelten – mit den nachfolgenden Maßgaben – gleichwohl.
Der Käufer erklärt mit der Mitteilung oder Erfassung seiner persönlichen Daten (Name,
Anschrift, Geb.-Datum, e-Mail-Adresse, Telefon-Nummer) sein Einverständnis in die
Speicherung und Verwendung seiner Daten zum Zwecke der Begründung, Durchführung
und Beendigung des gewünschten rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses. Er erklärt sich
auch damit einverstanden, dass die Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung unter
Beachtung der gesetzlichen Datenschutzregelungen weiterverarbeitet werden. Dem Käufer
ist bekannt, dass er den Umfang und die Dokumentation seiner Daten jederzeit abfragen
kann und er auch die Löschung seiner Daten nach vollständiger Erfüllung des
Rechtsgeschäfts verlangen kann. Der Käufer kann einer Verwendung seiner Daten für die
Anbahnung weiterer Folge-Rechtsgeschäfte durch die KRIEWITZ KG jederzeit
widersprechen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das
Augenoptikerhandwerk
1. Anwendungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten nach wirksamer Einbeziehung für sämtliche Verträge über
die Herstellung, Lieferung und Reparatur sowie Aufarbeitung von Sehhilfen, Kontaktlinsen und von
optischer Handelsware.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit sie von dem Augenoptiker
schriftlich anerkannt wurden.
2. Angebote, Liefer- und Zahlungsbedingungen
2.1. Der Augenoptiker behält sich vor, den Liefertermin um 14 Tage zu überschreiten.
Wird die Ware ausnahmsweise auf Wunsch des Kunden angeliefert, so geht die Gefahr mit der
Absendung der Ware auf den Kunden über. Die Kosten des Versands trägt der Kunde.
Soweit der Kunde eine besondere Schutzverpackung für Sehhilfen wünscht, stellt ihm der
Augenoptiker eine solche auf Kosten des Kunden gerne zur Verfügung.
2.2. Bei Barzahlung hat die Zahlung bei Übergabe der Ware Zug um Zug zu erfolgen.
Wird eine Rechnung erteilt, sind alle Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungserteilung in einer
Summe zahlbar. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Betriebsinhaber oder ein von
diesem beauftragter oder ermächtigter Dritter verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen
kann.
Gegen Zahlungsansprüche des Augenoptikers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Bei Vorlage eines Berechtigungsscheines oder eines Rezeptes vermindert sich die Zahlungspflicht
des Kunden um den ihm zustehenden Kassenanteil.
Verweigert die Krankenkasse – aus welchem Grund auch immer – die Zahlung des errechneten
Kassenanteils, so bleibt der Kunde verpflichtet, auch diesen Anteil zu zahlen. Vorstehendes gilt für
sämtliche Bestellungen des Kunden bei dem Augenoptiker.
2.3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Sehhilfe beziehungsweise Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der
diesbezüglichen Werklohnforderungen des Augenoptikers (gegebenenfalls auch des
Krankenkassenanteils) Eigentum des Augenoptikers.
3. Preise, Kostenvoranschläge
3.1. Alle angegebenen Preise sind EURO-Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3.2. Werden Kostenvoranschläge von Dritten (z.B. Krankenkassen) gekürzt, so sind für den Kunden
gleichwohl die vom Augenoptiker festgestellten Preise verbindlich. Kürzungen von dritter Seite,
insbsondere von Krankenkassen, gehen zu Lasten des Kunden.
3.3. Mit Übergabe eines Berechtigungsscheines beziehungsweise einer ärztlichen Verordnung
erklärt sich der Kunde damit einverstanden, daß der Augenoptiker die Kassensätze liquidiert.
4. Reparaturen
Bei einem Reparaturauftrag beziehungsweise einer Aufarbeitung kann der Augenoptiker dem
Kunden einen Kontrollabschnitt aushändigen. Die Rückgabe der Ware erfolgt dann nur gegen
Vorlage dieses Belegs. Erklärt sich der Augenoptiker im Einzelfall bereit, die Reparatursache auch
ohne Kontrollabschnitt auszuhändigen, so ist er berechtigt, von dem Kunden einen
Identitätsnachweis beziehungsweise eine Quittung zu verlangen.
Die Reparaturware wird bis zu sechs Monate nach dem auf dem Kontrollabschnitt vermerkten
Annahmedatum unentgeltlich aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Termins ist der Augenoptiker
berechtigt, die Reparaturware entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 1204 ff. BGB zu
verwerten, sofern der Kunde zuvor mit eingeschriebendem Brief diese Verwertung hingewiesen und
ihm nochmals eine einmonatige Frist zur Abholung der Ware eingeräumt worden ist.
5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt suspendieren die vertraglichen Verpflichtungen des Augenoptikers für die
Dauer der Störung und in dem Umfang ihrer Wirkung. Als Fälle höherer Gewalt gelten solche
Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer außerordentlichen Betriebsführung nicht
verhindert werden können.
6. Kontaktlinsen
6.1. Bestellt der Kunde Kontaktlinsen, deren Kosten nicht von den Krankenkassen erstattet werden,
ist der Augenoptiker berechtigt, einen angemessenen Vorschuß zu fordern. Der Preis der
Kontaktlinsen umfaßt die üblichen Anpassungsleistungen. Der Augenoptiker behält sich vor, eine
darüber hinaus gehende Betreuung nach entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden gesondert
abzurechnen.
Bei einer Unverträglichkeit von Kontaktlinsen können diese innerhalb von vier Wochen nach der
erstmaligen Inanspruchnahme des Augenoptikers zurückgegeben werden. Der Augenoptiker behält
sich in diesem Falle vor, die bis dahin erbrachten Leistungen zu berechnen.
6.2. Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung beziehungsweise eines Berechtigungsscheins zur
Abgabe von Kontaktlinsen gelten die entsprechenden Vereinbarungen mit den gesetzlichen
Krankenkassen.
Insoweit gilt Abschnitt 3.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
7. Serviceleistungen
Serviceleistungen berechnet der Augenoptiker nach Zeit und Materialaufwand.
8. Gewährleistung
8.1. Die Gewährleistungsfrist für neu verkaufte Ware beträgt 24 Monate ab Auslieferungstag.
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe der Ware gerügt
werden, ansonsten ist der Augenoptiker von der Mängelhaftung befreit.
Gewährleistungsansprüche des Kunden sind – nach Wahl des Augenoptikers – zunächst auf das
Recht auf dreimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Schlägt die dreimalige
Nachbesserung fehl oder scheitert die Ersatzlieferung, hat der Kunde das Recht zur Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung).
Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung
oder Beschädigung seitens des Kunden verursacht wurden.
Bei Sehhilfen, die nach Angaben Dritter (z.B. von Augenärzten oder dem Kunden selbst) angefertigt
werden, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die vertragsgemäße Herstellung der Sehhilfe
selbst und deren Anpassung. Für die Refraktion und die Verträglichkeit der Sehhilfe kann keine
Gewähr übernommen werden, sofern der Kunde trotz Hinweises des Augenoptikers auf etwaige
fehlerhafte Angaben Dritter die Anfertigung nach diesen Angaben wünscht.
8.2. Für Reparaturleistungen und andere Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist sechs
Monate nach Abnahme.
Gewähr wird insoweit nur geleistet, wenn der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von 14
Werktagen nach Übergabe rügt.
Erscheint die Nachbesserung nicht von vornherein als aussichtslos, so ist die Gewährleistung
zunächst auf die Nachbesserung beschränkt. Der Kunde hat nach dem Fehlschlagen zweier
Nachbesserungsversuche das Recht, Herabsetzung des Reparaturpreises zu verlangen oder den
Vertrag rückgängig zu machen.
9. Haftung
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Augenoptiker ist ausgeschlossen,
sofern der Augenoptiker nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (auch seines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen) oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspruch
genommen wird und es sich nicht um eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) handelt und
ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit
eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder
Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden begrenzt auf den dreifachen Wert der von dem
Augenoptiker zu erbringenden Leistung und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit der Kunde nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt der Betriebssitz
des Augenoptikers als Gerichtsstand.
Im Übrigen ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Betriebssitz des Augenoptikers nur, sofern dies
gesetzlich vereinbart werden kann.
Im Falle von Streitigkeiten aus mit unserer Firma Kriewitz KG geschlossenen Verträgen findet
gegenüber Verbrauchern das Verfahren zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht statt.
Die für die KRIEWITZ KG zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de
Die KRIEWITZ KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren vor der zuvor
genannten Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.